Bei der Führung von Leitungen (Elektro-, Gas-, Wasser-, Abwasser- oder Lüftungsleitungen) durch raumabschließende Bauteile mit Anforderungen an den Feuerwiderstand müssen diese brandschutztechnisch geschottet werden. Die sogenannte Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) definiert umfassend die baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungsanlagen. Ebenso werden Vorgaben hinsichtlich der Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen getroffen.
Als Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz können wir Sie umfassend zum Thema „Brandschottung von Leitungsanlagen“ beraten und Ihnen Lösungen bei der Durchdringung von Leitungen durch eine Decke oder Wand mit Anforderungen an den Feuerwiderstand liefern. Gerne können wir Ihnen Leitungsabschottungen inkl. Brandschutz-Dokumentation aus unserem Hause anbieten.