Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Die Dichtheitsprüfung von privaten und gewerblichen Abwasserleitungen ist bei Neuerrichtung oder wesentlichen Veränderung einer Entwässerungsanlage gemäß DIN EN 1610 und DIN 1986-30 verpflichtend. Weiterhin gilt gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW bei Bestandsanlagen eine Prüfpflicht für gewerbliche Abwasserleitungen sowie im Falle eines begründeten Verdachts (z.B. wenn Absackungen oder Ausspülungen eine Undichtigkeit im Abwasserrohrnetz vermuten lassen) auch für private Abwasserleitungen. Ziel ist es, Undichtigkeiten und Schäden an Entwässerungsleitungen frühzeitig zu erkennen und zu lokalisieren, sodass diese gezielt behoben und somit eine Gewässerverunreinigung (z.B. Eintrag von fäkalienhaltigem Abwasser in das Grundwasser) vermieden werden kann.
Die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen darf nur von zertifizierten Fachfirmen, die den hierfür nötigen Sachkundenachweis erbracht haben und über die entsprechende Qualifikation verfügen, durchgeführt werden. Wir haben diese Voraussetzungen erfüllt und sind somit berechtigt eine Dichtheitsprüfung professionell durchzuführen.
Die Prüfung der Abwasserleitungen kann gemäß DIN EN 1610 bzw. DIN 1986-30 entweder optisch, d.h. durch eine Kamerabefahrung, oder messtechnisch, durch eine Druckprüfung, erfolgen. Wir verwenden bei der Druckprüfung die zugelassenen Verfahren "Luft" oder "Wasser" wobei ganze Haltungen oder nur die Muffen geprüft werden können. Bei dem Verfahren "Wasser" wird die Haltung oder das Leitungsnetz nach den Vorgaben des entsprechenden Prüfverfahrens mit Wasser gefüllt. Wenn der Wasserverlust nach der vorgegebenen Prüfzeit die errechnete Menge nicht übersteigt, gilt die Leitung als dicht. Bei dem Verfahren "Luft" wird der zu prüfende Bereich durch Blasen verschlossen und mit dem nach DIN festgelegten Druck beaufschlagt. Wenn der mögliche Druckabfall über einen festgelegten Zeitraum die vorgegebene Grenze nicht übersteigt, dann gilt die Leitung als dicht. Selbstverständlich wird der Vorgang computerüberwacht und protokolliert. Abschließend erhalten Sie ein Zertifikat über die Prüfung, dass auf Verlangen der Behörde als Nachweis vorgelegt werden kann.