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Löschwasseranlagen "trocken" / "nass-trocken" / "nass"

 Stationäre nicht selbsttätige Löschwasseranlagen zählen zum anlagentechnischen Brandschutz und sind baurechtlich in größeren Gebäuden oder Sonderbauten (z.B. in größeren Tiefgaragen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) vorgeschrieben. Es wird zwischen drei genormten Arten unterschieden: Löschwasseranlagen "trocken" müssen im Brandfall durch die Feuerwehr eingespeist werden, Löschwasseranlagen "nass-trocken" werden im Brandfall automatisch mit Wasser befüllt und Löschwasseranlagen "nass" sind ständig mit Wasser gefüllt. Alle Löschwasseranlagen ermöglichen der Feuerwehr im Brandfall die Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen. Manche Anlagen (Löschwasseranlagen "nass-trocken" und "nass" in Kombination mit Wandhydraten Typ F oder S) dienen ebenso der Bekämpfung von Entstehungsbränden durch Laien.

Wir verfügen über die erforderliche Zusatzqualifikation und sind sachkundig gemäß DIN 14462 und DIN EN 671-3 für die Errichtung und Prüfung von stationären nicht selbsttätige Löschwasseranlagen. Gerne errichten wir Ihre Löschwasseranlage in Abstimmung mit dem vorliegenden Brandschutzkonzept sowie den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr. Wir stehen weiterhin als kompetenter Partner für die Durchführung der Inbetriebnahmeprüfung sowie für die Durchführung der regelmäßigen Wiederholungs- und Instandhaltungsprüfungen von Löschwasseranlagen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

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