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Energieausweis

Der Energieausweis muss in Deutschland bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf einer Immobilien oder Wohnung vom Eigentümer bzw. Vermieter vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches Aussagen zum energetischen Zustand und der Energieeffizienz einer Immobilie trifft. Ziel ist die bessere Vergleichbarkeit von Immobilien, sodass dem Miet- oder Kaufinteressenten eine möglichst objektive Beurteilung ermöglicht wird. Die Grundlagen und Grundsätze für die Erstellung von Energieausweisen werden in Deutschland im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) geregelt.

Allgemein kann der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfes (Energiebedarfsausweis) oder auf Grundlage des Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ermittelt werden. Für Neubauten ist der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, für die meisten Bestandsgebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsauweis.

Klaus Kupp ist aufgrund seiner Qualifikation gemäß §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude qualifiziert. 

Kai Kupp ist aufgrund seiner Qualifikation gemäß §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Ausstellung von Energieausweisen für neu errichtete und bestehende Gebäude qualifiziert.

Gerne erstellen wir einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude und beraten Sie optional nach Ausstellung eines Energieausweises für ein Bestandsgebäude auch hinsichtlich sinnvoller energetischer Sanierungsmaßnahmen.


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